Psychotherapie

Wissenswert vor Therapiebeginn

Die Behandlungskosten nach der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) werden von allen Privatkassen nach einem entsprechenden Antrag übernommen, wenn Sie Psychotherapie nicht ausdrücklich aus Ihren Tarifvereinbarungen ausgeschlossen haben. Zunächst erstattet Ihnen die Kasse fünf Probestunden (“probatorische Sitzungen”), ohne dass vorher eine Kostenzusage eingeholt werden muss. In diesen Probestunden haben die Patientinnen und Patienten sowie der Therapeut Gelegenheit festzustellen, ob man zueinander passt und die „Chemie stimmt“. Letzteres ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
Nach diesen fünf probatorischen Sitzungen verlangen die meisten Privaten Krankenversicherungen einen Bericht für ihren den ärztlichen Dienst, der die Behandlungsnotwendigkeit begründet und den Behandlungsplan erläutert. Wenn Sie die Psychotherapie fortsetzen möchten, erstelle ich diesen Bericht und beantrage die Kostenübernahme. Nach der Kostenzusage der Kasse beginnt dann die eigentliche Psychotherapie, die im Regelfall zwischen 20 und 50 Stunden bei einer Behandlungssitzung pro Woche umfasst.
Als Ärztlicher Psychotherapeut kann ich mit Ihnen auch die Frage einer eventuellen unterstützenden Begleitmedikation abwägen und, falls erforderlich, entsprechende Medikamente verschreiben. Bei den meisten Psychotherapien ist eine gleichzeitige Pharmakotherapie allerdings nicht erforderlich.